Zunftstadt Chur
Nach dem Stadtbrand 1464 erhielt Chur von Kaiser Friedrich III. das Recht, Zünfte zu gründen. Damit emanzipierte sich die Stadt weitgehend von der Macht des Bischofs. Die neue Zunftordnung regelte von nun an das städtische Leben. Wer ein Handwerk selbständig ausüben oder ein politisches Amt bekleiden wollte, musste Stadtbürger und Zunftmitglied sein. Frauen, Nichtbürger oder sogenannte «unehrliche Berufe», wie beispielsweise Scharfrichter, blieben von den Zünften ausgeschlossen.Bild: Stadtarchiv Chur, StadtAC A I/1.55.03
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Da Chur eine relativ kleine Stadt war, wurden verschiedene Berufsgruppen in 5 Zünfte eingeteilt. In der Rebleutenzunft vereinten sich hauptsächlich die Grundbesitzer.Grafik: Rätisches Museum
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In der Schuhmacherzunft kamen Metzger, Gerber und Schuhmacher zusammen.Grafik: Rätisches Museum
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Zur Schneiderzunft gehörten Tuchhändler, Zuschneider, Krämer, Kürschner, Weber, Seiler, Schneider und Hutmacher.Grafik: Rätisches Museum
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Steinmetzen, Maurer, Zimmerleute, Maler, Glaser, Sattler, Wagner, Küfer, Rädermacher, Goldschmiede, Zinngiesser und Schmiede gehörten zur Schmiedezunft.Grafik: Rätisches Museum
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In der Pfisterzunft kamen Kleinhändler, Kornverkäufer, Wirte, Fischer, Barbiere, Bader, Köche und Bäcker zusammen.Grafik: Rätisches Museum
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Die Wahlbüchse diente als Urne der Rebleutezunft bei der Ämterwahl. Die Zunftmitglieder konnten mittels eines Wahljetons ihre Stimme abgeben.Foto: Rätisches Museum
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